Passabholung
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Abholung Ihres Reisepasses im Generalkonsulat den Originalbeleg vorlegen müssen, den Sie bei der Einreichung erhalten haben. Dieser wird als Nachweis der Zustellung Ihres Reisepasses einbehalten. Sollten Sie den Beleg für Ihre Unterlagen benötigen, fertigen Sie bitte eine Kopie an.
Wenn Sie den Originalbeleg nicht haben, legen Sie bitte Ihren Lichtbildausweis vor.
Wenn Sie einen Vertreter zur Abholung Ihres Reisepasses bestimmen möchten, muss dieser den Originalbeleg mitbringen.
Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, die Gültigkeit des ausgestellten Visums unmittelbar nach Abholung des Reisepasses zu überprüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass es die beantragte Aufenthaltsdauer und die erforderliche Anzahl der Einreisen abdeckt. Auch ist zu prüfen, dass das Visum für den Zweck der Reise gültig ist. Das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Leipzig nimmt erneut vorgelegte Reisepässe zur Korrektur ausschließlich am Tag der Passabholung an.
Ihre Pässe können Sie täglich (außer Samstag und Sonntag), ab 08:30 bis 12:30 abholen.
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