Zum Grenzübertritt der russisch-weißrussischen Staatsgrenze
Laut russischer Gesetzgebung ist die Einreise von Ausländern und Staatenlosen nach Russland durch den russisch-weißrussischen Abschnitt der Staatsgrenze der Russischen Föderation nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen erlaubt, wobei die Grenzkontrolle obligatorisch ist.
Im Straßen- sowie Schienenverkehr auf dem russisch-weißrussischen Abschnitt der Staatsgrenze der Russischen Föderation sind keine für den internationalen Verkehr zugelassenen Grenzübergangsstellen errichtet, sodass keine Grenzkontrolle von Personen und Verkehrsmitteln erfolgen kann.
Die Benutzung der für den Straßen- sowie Schienenverkehr zugelassenen Grenzübergangsstellen zwischen Russland und Weißrussland durch die ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen ist ein Verstoß gegen das nach Maßgabe internationaler Rechtsvorschriften festgelegte Verfahren zum Übertreten der Staatsgrenze der Russischen Föderation unabhängig davon, ob ein Visum oder Erlaubnis zur ständigen oder vorübergehenden Wohnsitznahme in Russland oder Weißrussland vorliegt.
Ab Mai 2017 ist es für die ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen erlaubt, die russisch-weißrussische Grenze mit einem direkten Flug zwischen Weißrussland und Russland zu überqueren. Dabei muss beachtet werden, dass die ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen, die aus Weißrussland ankommen oder nach Weißrussland abfliegen, der Grenzkontrolle an den russischen Flughäfen unterliegen.
Die ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen, die auf dem Luftweg über das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und der Republik Weißrussland durchreisen, müssen nach wie vor ein russisches Transitvisum beantragen.
Die ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen dürfen in die Russische Föderation einreisen und aus der Russischen Föderation ausreisen nur durch die multilateralen (bilateralen) Grenzübergangsstellen, die für den internationalen Verkehr (internationalen Flugverkehr) freigegeben sind.
Die Liste von Grenzübergangsstellen durch die Staatsgrenze der Russischen Föderation ist durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 2665-р vom 29. November 2017 festgelegt.

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