Geschäftsvisum
Ein Geschäftsvisum wird für ausländische Staatsbürger erteilt, die in die Russische Föderation für Geschäftszwecke einreisen.
Es gibt folgende Arten von Visa für Geschäftstreisen:
- einmalige Einreise (Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tage),
- zweimalige Einreisen (Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tage),
- mehrmalige Einreisen (Aufenthaltsdauer: von 1 bis zu 5 Jahren mit einem geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen).
Bei der Beantragung eines Geschäftsvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten für Visa-Einträge nebeneinander, mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig.
Ein Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen aller Art, die von den zuständigen Behörden eines ausländischen Staates nicht beglaubigt sind, keine ausgerissene oder genähte Seiten enthalten;
2. Visumantrag
(elektronisch auf Russisch oder Englisch ausgefüllt).
). Elektronische Visumanträge, gerichtet an das russische Visumzentrum, werden vom Generalkonsulat aus technischen Gründen nicht akzeptiert.Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden. Das ausgedruckte Visumformular wird von ausländischen Bürgern eigenhändig unterzeichnet (die Unterschrift darf die dafür im Formular vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten);
3. Eine vom russischen Außenministerium oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte förmliche Einladung oder Entscheidung des russischen Außenministeriums.
Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa
werden ab dem 01.06.2007 Geschäftsvisa für Staatsangehörige der EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbritannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens:
- der gastgebenden juristischen Person,
- des gastgebenden Unternehmens,
- der gastgebenden Organisation,
- von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation,
- Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen,
- Konferenzen und Symposien, die in Russland stattfinden, erteilt.
Solch ein Ersuchen ist in Originalform oder in gut lesbarer Kopie und mit enthaltenden Angaben gemäss Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens
vom Antragsteller vorzulegen.
Weitere Kategorien von Bürgern der EU-Länder, die Visa auf dem erleichterten Wege beantragen können, sowie vorzulegende Dokumente sind in Artikeln 4 und 5 des Abkommens
erwähnt;
4. Ein farbiges Passbild (3,5×4,5 cm);
5. Krankenreiseversicherungsnachweis
(von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen, gültig für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts in Russland);
6. Einkommensnachweis bzw. ein gleichwertiger Rückkehrwilligkeitsnachweis des Antragsstellers.

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